Allgemeine Verkaufsbedingungen
"1.- Alle unsere Rechnungen sind am vorgesehenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Bei jeder Zahlungsverzögerung ist der Kunde automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von vertraglichen Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich auf den geschuldeten Betrag verpflichtet.
"2.- Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstermin erhöht sich der Gesamtbetrag der Rechnung oder des zu zahlenden Restbetrags ohne Inverzugsetzung – zuzüglich zu den obengenanten Zinsen – um 15% als vertragliche Pauschalentschädigung wegen Nichtzahlung der Rechnung am vorgesehenen Fälligkeitstag, wobei dieser Betrag nicht weniger als 50,00 € ausmachen kann.
"3.- Ist eine Rechnung am Fälligkeitstermin nicht bezahlt, so geht für die anderen noch nicht fälligen Rechnungen der Vorteil der eingeräumten Zahlungsfrist verloren und sie werden unmittelbar und ohne Inverzugsetzung fällig, auch wenn sie Gegenstand eines noch fälligen Wechsels sind.
"4.- Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Preises. Durch die Lieferung der Ware geht jedoch das Risiko auf Kunden über. Diesem obliegt am dem Zeitpunkt der Lieferung die Aufsicht über die verkaufte Ware, und er haftet für Schäden, die durch diese Waren entstehen. Im Falle der Rücknahme der Ware werden die erlittenen Wertverluste von den Anzahlungen des Kunden abgezogen.
"5.- Um zulässig zu sein, müssen Beanstandungen in Bezug auf Rechnungen schriftlich innerhalb einer Woche nach dem Versand der Rechnung erhoben werden.
"6.- Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns ist St.Vith oder Eupen unbeschadet des Erstellungs- oder Ausführungsortes des Vertrages. Die GERA GmbH kann allerdings vor dem Gericht des Wohnsitzes seines Kunden vorladen.